FAQ
Mit der Jahresabrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch für den Abrechnungszeitraum ermittelt. Dafür werden die tatsächlichen Kosten für den ermittelten Verbrauch mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verglichen. Je nach Ergebnis ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein.
Ihre Jahresabrechnung enthält unter anderem:
- den Abrechnungszeitraum,
- die abgelesenen bzw. ermittelten Zählerstände,
- Ihren tatsächlichen Verbrauch,
- die dafür berechneten Kosten,
- bereits geleistete Abschlagszahlungen,
- den daraus resultierenden Rechnungsbetrag bzw. Ihr Guthaben,
- die Höhe der zukünftigen Abschläge.
Abweichungen zum Vorjahr können verschiedene Gründe haben. Entscheidend sind insbesondere Ihr tatsächlicher Verbrauch, Änderungen bei Preisen, Gebühren, Steuern oder staatlichen Abgaben sowie die Länge des Abrechnungszeitraums. Auch veränderte Verbrauchs- und Nutzungsgewohnheiten, die Haushaltsgröße oder Witterungseinflüsse können den Verbrauch beeinflussen. Bei Gas wirkt sich insbesondere die Außentemperatur auf den Heizenergieverbrauch aus.
Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist daher nur sinnvoll, wenn die Abrechnungszeiträume und Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Prüfen Sie bei auffälligen Abweichungen zunächst die abgerechneten Zählerstände und den Abrechnungszeitraum. Ein höherer oder niedrigerer Verbrauch muss nicht automatisch auf einen Fehler hindeuten.
Wenn Sie eine Position Ihrer Jahresabrechnung nicht nachvollziehen können oder die Abrechnung für fehlerhaft halten, wenden Sie sich bitte möglichst zeitnah an unseren Kundenservice, idealerweise schriftlich per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-luebben.de. Nennen Sie dabei möglichst Ihre Kundennummer und Zählernummer sowie die betreffende Rechnungsposition und erläutern Sie, warum Sie diese nicht nachvollziehen können oder für nicht korrekt halten. Wir prüfen den Sachverhalt und informieren Sie über das Ergebnis.
Preise können sich aufgrund von Änderungen unserer Beschaffungskosten, gesetzlicher Vorgaben, Steuern, Abgaben, Netzentgelten oder weiteren Preisbestandteilen ändern. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrer Abrechnung sowie die hierzu erfolgte Preisinformation.
Der Verbrauch beschreibt die tatsächlich genutzte Menge, beispielsweise kWh Strom, kWh Gas oder m³ Wasser. Die Kosten ergeben sich aus dem Verbrauch und den jeweils geltenden Preisen sowie gegebenenfalls weiteren Preisbestandteilen.
Der Zählerstand kann beispielsweise durch eine von Ihnen übermittelte Ablesung, eine Ablesung durch unseren Mitarbeiter oder – sofern keine Ablesung vorliegt – durch eine rechnerische Ermittlung, auf Grundlage Ihres bisherigen durchschnittlichen Jahresverbrauchs, zustande kommen. Welche Grundlage verwendet wurde, können Sie Ihrer Abrechnung entnehmen.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie denselben Zähler und denselben Abrechnungszeitpunkt vergleichen. Wenn die Abweichung weiterhin besteht, teilen Sie uns bitte den aktuellen Zählerstand mit. Idealerweise senden Sie uns zusätzlich ein Foto des Zählers.
Wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt kein verwertbarer Zählerstand vorliegt, kann der Verbrauch unter bestimmten Voraussetzungen rechnerisch ermittelt werden. Die Schätzung erfolgt anhand geeigneter Verbrauchsdaten.
Eine Nachzahlung entsteht, wenn die tatsächlichen Kosten Ihres Verbrauchs höher sind als die von Ihnen bereits gezahlten Abschläge.
Sie zahlen elfmal Ihre Abschläge.
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.
Ja, das ist möglich. Wenn Ihnen Ihr Abschlag zu hoch oder zu niedrig erscheint oder sich Ihr Verbrauch dauerhaft verändert hat, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice. Teilen Sie uns hierzu – idealerweise ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung – Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir prüfen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.
Auch bei einem vergleichbaren Verbrauch können sich die Gesamtkosten verändern, wenn sich beispielsweise Preise, Gebühren, Steuern oder Abgaben geändert haben. Außerdem kann die Höhe der geleisteten Abschläge eine Rolle spielen
Der Gaszähler erfasst den Verbrauch in Kubikmetern (m³). Für die Abrechnung wird dieser Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Dadurch wird der Energiegehalt des gelieferten Gases berücksichtigt.
Kubikmeter und Kilowattstunden sind unterschiedliche Einheiten. Die Umrechnung erfolgt mithilfe des sogenannten Umrechnungsfaktors, der insbesondere von Brennwert und Zustandszahl beeinflusst wird.
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt des Gases. Die Zustandszahl berücksichtigt unter anderem Druck, Temperatur und Höhenlage. Beide Werte werden bei der Umrechnung des gemessenen Gasvolumens in Kilowattstunden berücksichtigt.
Der Gasverbrauch für die Heizung hängt unter anderem von der Witterung und dem individuellen Heizverhalten ab. Deshalb kann der Verbrauch von Jahr zu Jahr deutlich schwanken.
Strom wird nach der tatsächlich verbrauchten elektrischen Energie in Kilowattstunden abgerechnet. Der Zähler erfasst den Verbrauch in kWh.
Vergleichen Sie möglichst die tatsächlichen Verbrauchsmengen in kWh und achten Sie darauf, dass die Abrechnungszeiträume vergleichbar lang sind.
Der zuständige Netz- und Messstellenbetreiber ist die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz).
Der Wasserzähler misst die verbrauchte Wassermenge. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern Wasser.
Ursachen können beispielsweise ein veränderter Wasserverbrauch im Haushalt, mehr Personen im Haushalt, Gartenbewässerung oder ein unbemerkter Wasserverlust sein. Bei ungewöhnlich stark gestiegenem Verbrauch sollten insbesondere Armaturen, Toilettenspülungen und Leitungen auf mögliche Undichtigkeiten geprüft werden.
Schließen Sie zunächst alle Wasserentnahmestellen und prüfen Sie, ob sich der Zähler weiterhin bewegt. Wenn der Zähler trotz vollständig geschlossenem Wasserhahn weiterläuft, kann dies auf einen Wasserverlust hindeuten. Bei einem auffälligen Verbrauch sollten Sie sich an uns bzw. einen Installationsbetrieb wenden.