Trinkwasserpreise

Allgemeine Tarife für Trinkwasser ab 1. November 2021
Wasser Tarife

Allgemeine Tarife für Trinkwasser ab 1. November 2021

zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden“ (AVBWasserV) aus dem Versorgungsnetz der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, gültig ab 1. November 2021.


Die Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben (im folgenden"Stadtwerke" genannt) stellen zu den jeweils geltenden AVBWasserV Trinkwasser zu den nachstehenden Preisen zur Verfügung. Im Bruttopreis ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Tarifübersicht
Das Entgelt wird errechnet aus dem Abgabenpreis für die bezogenen Kubikmeter (m³) und einem Messpreis für die Bereitstellung der Messeinrichtung.

Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis beträgt je m³ Netto 1,60 € Brutto 1,71 €

Grundpreis
Der monatliche Grundpreis wird auf der Basis des Jahresverbrauchs und der Zählergröße erhoben.

Nettopreise ab 1. November 2021
0 m³ – 50 m³: 4,10 € 
51 m³ - 130 m³: 6,20 € 
131 m³ - 300 m³: 15,00 €
301 m³ - 600 m³: 33,25 €
601 m³ - 1000 m³: 58,00 €
1001 m³ - 2000 m³: 91,00 €
2001 m³ - 4000 m³: 165,00 €
>4000 m³: 206,00 €

Bruttopreise ab 1. November 2021
0 m³ – 50 m³: 4,39 €
51 m³ - 130 m³: 6,63 €
131 m³ - 300 m³: 16,05 €
301 m³ - 600 m³: 35,58 €
601 m³ - 1000 m³: 62,06 €
1001 m³ - 2000 m³: 97,37 €
2001 m³ - 4000 m³: 176,55 €
>4000 m³: 220,42 €

Die oben aufgeführten Preise gelten im Q3 für die Zählerstände: 2,5 / 4 / 10 / 16 / 25 / 63 und 100. 

Der Grundpreis ist von dem Tage an zu zahlen, in dem der Zähler in Betrieb gesetzt ist, und zwar auch dann, wenn kein Wasser abgenommen wird.

Im Auftrag der Stadt Lübben wird das Inkasso der Abwassergebühren in der jeweils geltenden Höhe und auf der Grundlage der Abwassergebührensatzung durchgeführt. Bemessungsmaßstab ist der Trinkwasserverbrauch.

Wassermessung
Der Trinkwasserverbrauch wird mittels Wasserzähler nach Kubikmeter (m³) festgestellt.

Wasserlieferung
Die Stadtwerke stellen das Trinkwasser in der Qualität der jeweils geltenden Verordnung mit dem nach den anerkannten Regeln der Technik ausreichenden Druck zur Verfügung.

Tarifwahl
Für neue Abnehmer wird von den Stadtwerken ein zu erwartender Verbrauch und der dazugehörige Tarif aufgrund vergleichbarer Abnahmeverhältnisse festgelegt.

Mitteilungspflichten
Der Abnehmer wird in seinem Interesse den Stadtwerken alle zur Bildung der Tarife notwendigen Angaben machen. Er ist verpflichtet, den Stadtwerken jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.

Alle für die Abrechnung und Zahlung maßgeblichen Änderungen (Umzüge, Stillegung der Verbrauchseinrichtung o.ä.) teilt der Abnehmer unverzüglich mit. Bei Unterlassung trägt er alle Kosten bis zur Feststellung der Änderung.

Mehrwertsteuer
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinen Tarife war der Mehrwertsteuersatz auf 7% festgelegt.

Hinterlass eine Nachricht

Akzeptieren von Datenschutzerklärung
Mo, Di, Do, Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 13:00 – 15:30 Uhr

 

Individuelle Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich!

Kundenberatung nur verfügbar während der regulären Öffnungszeiten.