Erdgas Angebote

Grundversorgung

Privatkunde - Grundversorgung

Tarif Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.10.2023

Das Entgelt berechnet sich aus dem Arbeitspreis für die bezogenen Kilowattstunden (kWh) und einem Monatspreis für die Bereitstellung der Leistung und der Messeinrichtung.

LuGa 1 Ersatz- u. Grundversorgung (bis 10.000 kWh/a)
Jahresverbrauch: 0-10.000 kWh/a
Haushaltskunden und Gewerbekunden
Arbeitspreis brutto 11,24 ct./kWh (brutto)
Monatsgrundpreis brutto 11,68 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis netto 10,50 ct. /kWh (netto)
Monatsgrundpreis netto 10,92 € /kWh (netto)

LuGa 2 Ersatz- u. Grundversorgung (ab 10.001 kWh/a)
Jahresverbrauch: 10.001-150.000 kWh/a (netto)
Haushaltskunden
Arbeitspreis brutto 11,66 ct./kWh (brutto)
Monatsgrundpreis brutto 11,68 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis netto 10,90 ct. /kWh (netto)
Monatsgrundpreis netto 10,92 € /kWh (netto)

LuGa 3 Ersatzversorgung für sonstige Letztverbraucher (ab 10.001 kWh/a)
Jahresverbrauch: 10.001 kWh/a
Gewerbekunden, sonstige Letztverbraucher
Arbeitspreis brutto 11,98 ct./kWh (brutto)
Monatsgrundpreis brutto 26,97 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis netto 11,20 ct. /kWh (netto)
Monatsgrundpreis netto 25,21 € /Monat (netto)


Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, welche für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke Erdgas über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck beziehen.
In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 7 %) enthalten. In den Nettoarbeitspreisen enthalten ist der Preis für die reine Energielieferung, die verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte), die Gasspeicherumlage (derzeit 0,1865 ct/kWh), Bilanzierungsumlagen (derzeit 0,00 ct/kWh), das VHP Entgelt, die Konzessionsabgabe (derzeit 0,22 ct/kWh) Erdgassteuer (derzeit 0,55 ct/kWh) sowie Mehrkosten aus dem BEHG (derzeit 0,6349 ct/kWh). Im Nettogrundpreis enthalten sind die verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte sowie die Messentgelte des Messstellenbetreibers.
Die Ersatzversorgung wird angeboten, um die Versorgung mit Erdgas in einem Zeitraum von 3 Monaten im Niederdruck-Versorgungsnetz ohne bestehenden Erdgasliefervertrag zu sichern.
Schließen Sie innerhalb der Dreimonatsfrist keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger ab, tritt für Haushaltskunden ein Grundversorgungsvertrag in Kraft.

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