Die Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben (SÜW) und die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWG) haben im Rahmen der Ausschreibung zur Durchführung des 1. Lübbener Hafenfestes eine Entscheidung getroffen. Insgesamt sind drei Bewerbungen eingegangen. Im Auswahlverfahren konnte sich einer der Veranstalter gegen die zwei weiteren Bewerber durchsetzen.
Die Bewerbungen wurden gemeinsam von der SÜW und der LWG anhand einer transparenten Entscheidungsmatrix bewertet, deren Kriterien bereits im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht wurden. Ziel war es, einen erfahrenen Veranstalter zu finden, der das Hafenfest konzeptionell, organisatorisch und operativ eigenverantwortlich plant und durchführt.
Die Bewerber wurden am 13. März über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Im Anschluss läuft derzeit eine zehntägige Einspruchsfrist, die am 24. März endet.
Nach Ablauf dieser Frist wird der finale Zuschlag erteilt. Anschließend starten die nächsten Schritte zur konkreten Vorbereitung der Veranstaltung. Geplant sind unter anderem Begehungen der Veranstaltungsfläche, um das Veranstaltungskonzept zu konkretisieren und organisatorische Details abzustimmen. Danach beginnt die finale Planungsphase für das Lübbener Hafenfest.
Foto © Peter Becker