Service

Wichtig für alle, die bald umziehen!

Neue gesetzliche Regelung für Stromkunden bei Umzügen ab Juni 2025

Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorschrift: Rückwirkende Umzugsmeldungen sind nicht mehr zulässig.

21. Mai 2025

Bisher war es möglich, den Strom rückwirkend an- bzw. abzumelden. Das geht ab Juni 2025 aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht mehr. Die Vorgabe gilt deutschlandweit für alle Energieversorger und betrifft ausschließlich Stromverträge. Gasverträge sind von dieser Änderung nicht betroffen und können weiterhin rückwirkend an- oder abgemeldet werden.

Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen uns Ihren Ein- oder Auszug spätestens 14 Tage im Voraus mitteilen.

Warum ist das so wichtig?
Wenn Sie Ihren Auszug zu spät melden, bleibt der Anschluss weiterhin auf Ihren Namen registriert. Das kann dazu führen, dass Sie für den Stromverbrauch der neuen Bewohnerinnen und Bewohner aufkommen müssen – und das möchten wir selbstverständlich vermeiden.

Melden Sie Ihre neue Adresse erst nach dem Einzug an, erhalten Sie Strom über die Grundversorgung. Diese ist meist teurer als andere Stromtarife. Daher lohnt es sich, für die Wohnung einen anderen Tarif beim Stromanbieter auszuwählen. 

Unser Tipp:
Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig und übermitteln Sie uns den Endzählerstand nach der Wohnungsübergabe wie gewohnt schriftlich oder per E-Mail.

Die gute Nachricht:
Ihren aktuellen Stromtarif können Sie in vielen Fällen einfach an Ihre neue Adresse übertragen oder einen neuen Tarif auswählen. Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne dabei, das passende Angebot für Ihr neues Zuhause zu finden.

News

Hinterlass eine Nachricht

Akzeptieren von Datenschutzerklärung
Mo, Di, Do, Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 13:00 – 15:30 Uhr

 

Individuelle Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich!

Kundenberatung nur verfügbar während der regulären Öffnungszeiten.