Achtung!
Sollten Sie bei uns einen Gasliefervertrag haben, kann es bei der Ausweisung der neuen Abschlagszahlung auf der Jahresrechnung 2023 zu einem Formularfehler kommen.
Der Teilbetrag Gas wird mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen ausgewiesen, da uns der Zeitpunkt der Änderung von 7 auf 19 Prozent durch die Bundesregierung bei der Rechnungserstellung noch nicht rechtlich bindend bekannt gegeben wurde.
In diesem Fall beinhaltet der ausgewiesene Gesamtbetrag den doppelten Abschlag und ist zu ignorieren. Die Abschlagshöhe entspricht dem Bruttoteilbetrag mit der zum Fälligkeitstermin geltenden Umsatzsteuer.